Die Voraussetzungen für Zahnmedizin
Zahnmedizin gehört zu den zulassungsbeschränkten Studiengängen, das heißt, es wird ein Numerus clausus (NC) verlangt. Maßgeblich dafür ist die Durchschnittsnote des Abiturs. Dieser ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Im Wintersemester 2016/17 lag der NC zwischen 1,1 und 1,4. Vergeben werden die Studienplätze über die Stiftung für Hochschulzulassung. Bewerber unter dem NC erhalten Wartesemester. Bei einem Abiturdurchschnitt von 2,9 beträgt die Wartezeit aktuell 12 Semester. Wer weder über die Abiturbestenliste noch über die Wartezeit einen Studienplatz erhalten konnte, hat die Chance, via das Auswahlverfahren der Hochschulen zugelassen zu werden.
In manchen Bundesländern ist es möglich, Zahnmedizin auch ohne Abitur zu studieren. Voraussetzung hierfür ist aber meistens eine Meisterprüfung in einer berufsrelevanten Disziplin.
An persönlichen Voraussetzungen für das Studium der Zahnmedizin sollte Interesse an den Naturwissenschaften mitgebracht werden. Handwerkliches Geschick ist von Vorteil, da das Anfertigen von Modellen eine ruhige Hand erfordert. Der Beruf ist nichts für schwache Nerven, da bereits während des Studiums Präparationen an Leichen durchgeführt werden.