Gesundheits- und Krankenpflegerin - Aufgaben, Ausbildung, Gehalt

Was ist Gesundheits- und Krankenpflege?

 

Gesundheits- und KrankenpflegerinNächstenliebe zum Beruf gemacht

 

Die Gesundheits- und Krankenpflege ist ein sehr abwechslungsreicher Gesundheitsfachberuf und gehört zu den vertrauenswürdigsten Berufen in Deutschland. Die gebräuchlichere Bezeichnung im deutschen Sprachraum ist wohl derjenige der Krankenschwester, wobei dieser Begriff aber veraltet ist und abgeändert wurde zu „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“.

 

Die geänderte Bezeichnung ist darauf zurückzuführen, dass es bei diesem Beruf lange nicht mehr nur um die Heilung, Betreuung und Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Menschen jeglichen Alters geht.

 

Es geht vielmehr um die Vorbeugung und Vermeidung von weiteren Krankheiten und der Aufrechterhaltung und Stabilisierung des gegebenen Gesundheitszustandes. Auch geht es darum, dem Patienten Informationen über gesundheitsfördernde Maßnahmen zukommen zu lassen. Zudem hat die Gesundheits- und Krankenpflegerin einen immer größer werdenden Verantwortungs- und Aufgabenbereich, den es unter zunehmender Eigenverantwortung zu erfüllen gilt.

Der Beruf Gesundheits- und Krankenpflegerin

 

Was Sie für den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegerin mitbringen sollten

 

Eine Gesundheits- und Krankenpflegerin verfügt nicht nur über soziale Intelligenz, sondern ihr liegt auch das Wohlergehen von Kindern,  kranken, schwachen, alten und Menschen mit Behinderung am Herzen. Genauso ist Hilfsbereitschaft für eine Gesundheits- und Krankenpflegerin selbstverständlich.

 

Sie verfügen über ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, arbeiten zielgerichtet, präzise und sorgfältig und können auch ordentlich mitanpacken.

 

Sie haben kein Problem mit wechselnden und unregelmäßigen Arbeitszeiten, wie es der Schichtdienst einer Gesundheits- und Krankenpflegerin erfordert und es macht Ihnen nichts aus, auch an Wochenenden zu arbeiten. Sie behalten auch unter Zeitdruck, schwierigen Bedingungen und Konfliktsituationen den Überblick und bewahren Ruhe. 

Aufgaben der Gesundheits- und Krankenpflegerin

 

Als Gesundheits- und Krankenpflegerin erwarten Sie interessante und vielfältige Aufgaben

 

Für eine Gesundheits- und Krankenpflegerin steht natürlich der Patient im Mittelpunkt allen Geschehens. Sie als Gesundheits- und Krankenpflegerin betreuen und versorgen kranke, alte und pflegebedürftige Menschen, Kinder und Neugeborene, auch Menschen mit Behinderung sowohl in stationären als auch ambulanten Einrichtungen.

 

Auch die Beratung der Patienten und ihren Angehörigen ist für eine Gesundheits- und Krankenpflegerin ein wichtiges Thema und nicht selten sind Sie in gewisser Weise auch ein Seelsorger. Die Gesundheits- und Krankenpflegerin unterstützt Ihre Patienten bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben, gibt ihnen Hilfestellung bei der Körperhygiene und der Nahrungsaufnahme und sorgt dafür, dass ihre Schützlinge auch genügend Bewegung bekommen, sofern es der Gesundheitszustand erlaubt und leistet letzten Endes Hilfe zur Selbsthilfe.

 

Neben der Betreuung und Beratung von Patienten ist die Pflegedokumentation eine ebenso wichtige Tätigkeit für eine Gesundheits- und Krankenpflegerin und muss sorgsam ausgeführt werden. Hierbei geht es um die lückenlose Aufzeichnung über den Verlauf der Pflege, Schlafverhalten, Puls, Atmung, Blutdruck, die Medikation, therapeutische Maßnahmen, den Zustand der Patienten etc. Zudem ist eine Gesundheits- und Krankenpflegerin ein wichtiges Bindeglied und Anlaufstelle für das gesamte Pflegepersonal, die behandelnden Ärzte und selbstverständlich auch der Angehörigen.

 

Neben der Pflegedokumentation steht auch die Evaluation für eine Gesundheits- und Krankenpflegerin an der Tagesordnung. Die Evaluation ist die fachgerechte Bewertung über Behandlungsmethoden, verabreichte Arzneien und pflegerische Maßnahmen, in einfachen Worten ausgedrückt: eine Analyse, ob die Behandlung auch ihren Zweck erfüllt.

 

Letztendlich führen Sie als Gesundheits- und Krankenpflegerin ärztlich veranlasste Anordnungen (u.a. Katheter legen, Blutabnahme, Verabreichung von Injektionen) durch, erledigen Organisations- und Verwaltungsaufgaben, assistieren bei ärztlichen Untersuchungen, nehmen an Besprechungen und Visiten teil und sind Mitwirkende bei Operationen.

Gesundheits- und Krankenpflegerin Ausbildungsvoraussetzungen

 

Die Voraussetzungen für eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin

 

Um den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegerin erlernen zu können, benötigen Sie mindestens einen mittleren Bildungsabschluss, also die Mittlere Reife. Auch mit einem Hauptschulabschluss können Sie zu dieser Ausbildung zugelassen werden, allerdings nur in Kombination mit einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung.

 

Gute Noten in den naturwissenschaftlichen Fächern Mathematik, Biologie, Chemie und Physik sind zwar keine Voraussetzung, wirken sich aber sehr positiv bei Ihrer Bewerbung aus und werden Ihnen während der Ausbildung zugutekommen. 

Die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin

 

Dauer, Verlauf und Inhalte einer Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin

 

Allgemeines zur Ausbildung

Bei dem Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegerin handelt es sich um eine bundeseinheitlich geregelte, schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule für Krankenpflege und dauert 3 Jahre (in Teilzeit 4 Jahre). Für die Lehrinhalte und Dauer gelten die gesetzlichen Bestimmungen des KrPflG (Krankenpflegegesetz) und der KrPflAPrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe der Krankenpflege). 


Ferner ist die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin dual angelegt. Die theoretischen Phasen erfolgen an einer Berufsfachschule und finden gleichzeitig mit den praktischen Einheiten statt, damit das erlernte Wissen direkt angewendet werden kann, was bedeutet, dass Auszubildende unmittelbar mit Patienten in Kontakt treten und von Anfang an mit der Behandlung von Patienten vertraut gemacht werden. Die praktischen Veranstaltungen erfolgen in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen wie in Krankenhäusern und anderen medizinischen Institutionen, zum Teil auch in Pflegeheimen.

 

Am Ende Ihrer Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin findet die Abschlussprüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss statt und setzt sich aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil zusammen und Sie beenden Ihre Ausbildung als staatlich examinierte Pflegefachkraft. 

 

Ein Überblick über die Ausbildungsinhalte zur Gesundheits- und Krankenpflegerin

Die Ausbildung wird grob in folgende Grundbereiche eingeteilt:

 

  • Naturwissenschaften und Medizin
  • Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Gesundheitswissenschaften
  • Politik/Wirtschaft/Recht (in pflegerelevanten Sachverhalten)

 

Die wichtigsten Lerninhalte der Ausbildung zusammengefasst:

 

  • Anatomie/Aufbau des menschlichen Körpers
  • Körperfunktionen und deren Ablauf
  • Erste Hilfe
  • Assistenz bei Operationen/Maßnahmen 
  • Anwendung von Pflegetechniken
  • Pflegeplanung/-erstellung
  • Aufnahme/Verlegung von Patienten
  • Bedarfsermittlung
  • Kommunikation
  • Verhalten in Konfliktsituationen
  • Rechtliche Rahmenbestimmungen

 

Während der Praxisphasen kommen Sie in den verschiedenen Stationen eines Krankenhauses zum Einsatz und lernen unter anderem folgende Abteilungen kennen: Chirurgie, Pädiatrie, Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Gynäkologie, Pflege von Neugeborenen, Psychiatrie etc.

Ausbildungsvergütung bei Gesundheits- und Krankenpflegerinnen

 

Verdienst während der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin

 

An erster Stelle muss gesagt werden, dass für Auszubildende in der Gesundheits- und Krankenpflege in privaten Einrichtungen kein allgemein verbindlicher Tarifvertrag vorgesehen ist und so kann die Ausbildungsvergütung, auch von der Region abhängig, unterschiedlich ausfallen.

 

Anders verhält es sich, wenn Sie einen Ausbildungsplatz in einer tarifgebundenen Institution antreten, wobei es auch hier je nach Bundesland Unterschiede gibt. Unterliegt Ihre Ausbildungsvergütung demnach einem Tarifvertrag, können Sie mit folgender, durchschnittlicher Monatsvergütung rechnen:

 

  • 1. Ausbildungsjahr: zwischen 950 Euro bis 1050 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: zwischen 1050 Euro bis 1100 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: zwischen 1100 Euro bis 1150 Euro 

Berufsaussichten für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen

 

Aussichtsreiche Berufsaussichen

 

Der Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegerin ist sehr gefragt und Sie werden kaum Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Als Gesundheits- und Krankenpflegerin stehen Ihnen vielfältige Möglichkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen zur Verfügung und Sie müssen nicht unbedingt nur in einem Krankenhaus oder einer Klinik unterkommen.

 

Neben Facharztpraxen, Gesundheitszentren oder Reha- Kliniken können Gesundheits- und Krankenpflegerinnen in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, Pflege- und Altenwohnheimen oder auch in Einrichtungen der Kurzzeitpflege tätig werden. Sie entscheiden, welche Art von Beschäftigung Ihnen am Herzen liegt und wissen, wo Ihre Vorzüge und Stärken liegen. 

Das Gehalt von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen

 

Gehalt einer ausgelernten Gesundheits- und Krankenpflegerin

 

Auch hier hängt die Höhe des Gehalts von verschiedenen Aspekten ab: vom Bundesland, der Art der Einrichtung, der Berufserfahrung, dem Aufgabengebiet/den Aufgabengebieten, dem Engagement und davon, ob die Einrichtung tarifgebunden ist. Als Berufseinsteiger direkt nach der Ausbildung werden Sie in den meisten Fällen in der niedrigsten Entgeltgruppe angesiedelt werden, zumindest für eine absehbare Zeit.

 

Durchschnittlich können Gesundheits- und KrankenpflegerInnen bei einem tarifgebundenen Träger, also einer staatlichen Einrichtung (Bezahlung nach TVöd, Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) oder einer kirchlichen Einrichtung wie der Caritas (Bezahlung nach AVR, Arbeitsvertragsrichtlinien) mit circa 2.300 bis 2.600 Euro brutto (Einstiegsgehalt) rechnen.

 

Private Einrichtungen legen die Höhe der Gehälter selbst fest und je nach Länge der Betriebszugehörigkeit, Art der Tätigkeit und Anzahl der Aufgaben werden Gesundheits- und KrankenpflegerInnen Ihren monatlichen Verdienst bei Gehaltsverhandlungen vereinbaren müssen.